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Neuigkeiten und Tipps zu Immobilienthemen
Wir legen größten Wert auf klare Information und Kommunikation. Sie bilden die vertrauensvolle Grundlage für Ihre individuelle und umfassende Beratung. Darüber hinaus stellen wir Ihnen aktuelle Veröffentlichungen von IMMOBILIEN HANSA, wichtigen Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt sowie weitere News und Tipps zu Wissenswertem rund um Immobilien zum Lesen oder Download bereit.
Berlin beschließt den Mietendeckel rückwirkend ab dem 18.06.2019 und sorgt für heftigen Gegenwind. Ist der Mietendeckel verfassungswidrig? Das und mehr erfahren Sie im nachstehenden Artikel.
Entgegen der letztjährigen Prognose der Immobilienweisen sind die Preise weiter angestiegen und das wird sich – je nach Standort – weiter fortsetzen. Das komplette Gutachten können Sie gern bei uns anfordern.
Zur Grundsteuer-Reform wurden die Eckpunkte am 01.02.19 definiert. Lesen Sie den aktuellen Überblick in folgendem Dokument.
Die Deutschen haben immer weniger Lust für das eigene Haus oder die eigene Wohnung zu sparen. Lesen Sie das Wichtigste über den neuesten Tiefstand seit 20 Jahren im folgenden Artikel.
Quelle: Duvenstedter Kreisel, Ausgabe 28/2017
Quelle: Duvenstedter Kreisel, Ausgabe 23/2016
In den Medien fällt immer wieder der erschreckende Begriff „Immobilienblase“.
Als Makler wird IMMOBILIEN HANSA häufig gefragt, ob für Hauskäufer in Hamburg derzeit eine Gefahr besteht. Sachverständige und Immobilienfachwirtin
Sandra Tesch erklärt, wie sie die Lage einschätzt.
Quelle: Duvenstedter Kreisel, Ausgabe 22/2016
Seit einem Jahr berichtet die Immobilienexpertin Sandra Tesch an dieser Stelle über die wichtigsten Trends auf dem Hamburger Immobilienmarkt. Ein guter Zeitpunkt, um
noch einmal auf die aktuellen Entwicklungen und ihre Bedeutung für Vermieter und Mieter, Verkäufer und Käufer zu blicken.
Quelle: Duvenstedter Kreisel, Ausgabe 21/2016
Quelle: Duvenstedter Kreisel, Ausgabe 18/2015
Zum neuen Fach- und Sachkundenachweis für Makler: Wie Sie als Kunde den Immobilienprofi erkennen. Die Berufsbezeichnung „Immobilienmakler“ ist nicht geschützt, es gibt auch keine geregelte Berufsausbildung. Um sich Immobilienmakler nennen zu dürfen, ist lediglich eine Gewerbeerlaubnis gemäß Paragraf 34c der Gewerbeordnung notwendig.
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